Staatliche Förderung für die FDM-Ausbildung

Zuschüsse vom Bund: Bildungsprämie

Laufzeit der Förderung bis 31. Dezember 2017

  • Prämiengutschein:
    • Berechtigte: Arbeitnehmer oder Selbständige, mind. 25 Jahre alt, zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 20.000 € (Ehepaare: 40.000 €)
    • Höhe der Förderung:
      50% der Kurskosten – maximal 500 €, Kurskosten max. 1.000 €
  • Weiterbildungssparen:
    • Berechtigte: Erwerbstätige, die vermögenswirksamen Leistungen über das Vermögensbildungsgesetz sparen.
    • Höhe der Förderung: abhängig vom angesparten Guthaben kann Ihnen vorzeitig Geld aus dem angesparten Guthaben entnommen werden.

Zuschüsse der Länder

Niedersachsen

Förderzeitraum ab 01.07.2015

WiN – Weiterbildung in Niedersachsen

Wer wird gefördert:
Unternehmen mit Betriebsstätten in Niedersachsen
Freiberufler (Ärzte, Therapeuten, etc.) können Kosten für Ihre Mitarbeiter geltend machen.
Schwerpunkt ist die Förderung von KMU (Betriebe mit < 50 Beschäftigten), aber auch größere Betriebe werden gefördert
Die Anmeldung zu Kursen darf nicht vor dem WiN-Antrag gestellt werden

Was wird gefördert:
Kosten für Weiterbildungen + Freistellungskosten für Mitarbeiter
Die Weiterbildung kann modulartig aufgebaut sein, muss aber innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden (in Ausnahmefällen innerhalb von 36 Monaten)

Höhe der Förderung:
50% der Gesamtkosten ab mind. 1.000 € (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen).
Die Fördersumme (Erstattungsbetrag) muss mind. 1.000 € betragen, der Arbeitgeber trägt mind. 10% der Kosten selber
Von den Lehrgangskosten werden max. 25 € je Unterrichtseinheit angerechnetPro Freistellungsstunde des Mitarbeiters werden max. 19 € erstattet

Nordrhein-Westfalen NRW

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Wir sind Partner der EFDMA

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„FDM kann erhebliche Erfolge bei chronischen Schmerzpatienten bringen.“

Prof. Dr. med. Helmut Lill
Unfallchirurgie Frederickenstift Hannover