Laufzeit der Förderung bis 31. Dezember 2017
Förderzeitraum ab 01.07.2015
Wer wird gefördert:
Unternehmen mit Betriebsstätten in Niedersachsen
Freiberufler (Ärzte, Therapeuten, etc.) können Kosten für Ihre Mitarbeiter geltend machen.
Schwerpunkt ist die Förderung von KMU (Betriebe mit < 50 Beschäftigten), aber auch größere Betriebe werden gefördert
Die Anmeldung zu Kursen darf nicht vor dem WiN-Antrag gestellt werden
Was wird gefördert:
Kosten für Weiterbildungen + Freistellungskosten für Mitarbeiter
Die Weiterbildung kann modulartig aufgebaut sein, muss aber innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden (in Ausnahmefällen innerhalb von 36 Monaten)
Höhe der Förderung:
50% der Gesamtkosten ab mind. 1.000 € (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen).
Die Fördersumme (Erstattungsbetrag) muss mind. 1.000 € betragen, der Arbeitgeber trägt mind. 10% der Kosten selber
Von den Lehrgangskosten werden max. 25 € je Unterrichtseinheit angerechnetPro Freistellungsstunde des Mitarbeiters werden max. 19 € erstattet
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck